Rundfunkbeitrag: Zahlungstermine und Befreiungsmöglichkeiten

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Abgabe, die jeden Haushalt in Deutschland betrifft. Während die meisten Bürger den Beitrag regelmäßig entrichten müssen, gibt es bestimmte Personengruppen, die unter spezifischen Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können. Die Kenntnis der Zahlungstermine und Befreiungsmöglichkeiten hilft dabei, finanzielle Belastungen zu vermeiden und rechtliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Der Rundfunkbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland und beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Diese Gebühr wird unabhängig davon erhoben, ob tatsächlich Radio oder Fernsehen genutzt wird. Jeder Haushalt ist grundsätzlich beitragspflichtig, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Befreiung rechtfertigen.

Rundfunkgebühren Zahlungstermin und Fälligkeit

Die Rundfunkgebühren werden quartalsweise im Voraus erhoben. Der Beitrag ist jeweils zum ersten Tag eines Quartals fällig, also am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Pro Quartal beläuft sich die Zahlung auf 55,08 Euro. Erfolgt die Zahlung per Lastschrift, wird der Betrag in der Regel wenige Tage nach dem Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht. Bei Überweisung sollte der Betrag spätestens zum Fälligkeitsdatum auf dem Konto des Beitragsservice eingegangen sein.

Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen - Der Prozess

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich eingereicht werden. Wichtig ist, dass entsprechende Nachweise beigefügt werden, die die Berechtigung zur Befreiung belegen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag Voraussetzungen

Berechtigt zur Befreiung sind verschiedene Personengruppen mit besonderen sozialen oder gesundheitlichen Umständen. Dazu gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Auch Bewohner von Pflege- und Behindertenheimen können unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben, können ebenfalls eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten.

Rundfunkbeitrag bezahlen Anleitung und Zahlungsmethoden

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags kann auf verschiedene Weise erfolgen. Am bequemsten ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem der Betrag automatisch vom Konto abgebucht wird. Alternativ ist die Überweisung möglich, wobei die Beitragsnummer als Verwendungszweck anzugeben ist. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte umgehend Kontakt mit dem Beitragsservice aufgenommen werden, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

ARD ZDF Beitragsservice Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die zentrale Stelle für alle Angelegenheiten rund um den Rundfunkbeitrag. Die Behörde hat ihren Sitz in Köln und ist telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar. Auf der offiziellen Website finden sich umfassende Informationen, Formulare und ein Online-Service-Bereich. Änderungen der persönlichen Daten, Umzüge oder andere relevante Ereignisse sollten zeitnah gemeldet werden, um Probleme zu vermeiden.


Befreiungsgrund Erforderliche Nachweise Ermäßigung/Befreiung
Arbeitslosengeld II Bescheid der Bundesagentur für Arbeit Vollständige Befreiung
BAföG-Bezug Aktueller BAföG-Bescheid Vollständige Befreiung
Blindheit/Gehörlosigkeit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Ermäßigung auf 6,12 Euro
Sozialhilfe Bescheid des Sozialamts Vollständige Befreiung
Grundsicherung Bescheid der Grundsicherungsstelle Vollständige Befreiung

Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung Rundfunkbeitrag

Neben der vollständigen Befreiung gibt es auch die Möglichkeit einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Diese beträgt ein Drittel des regulären Beitrags und steht Menschen mit besonderen Behinderungen zu, die nicht vollständig befreit werden können. Der Antrag auf Ermäßigung folgt dem gleichen Verfahren wie der Befreiungsantrag und erfordert entsprechende Nachweise über die Berechtigung.

Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die Auswirkungen auf eine bestehende Befreiung oder Ermäßigung haben könnten, ist eine unverzügliche Meldung an den Beitragsservice erforderlich. Dies gilt sowohl für Verbesserungen als auch Verschlechterungen der finanziellen oder gesundheitlichen Situation. Eine nicht gemeldete Änderung kann zu Nachzahlungen oder rechtlichen Konsequenzen führen.